Höcke-Anwälte legen Revision gegen Urteil ein

Berlin: Das Verfahren gegen den AfD-Politiker Höcke wegen Verwendung einer Parole aus der NS-Zeit geht in die nächste Instanz. Die Verteidigung hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Halle eingelegt, wie eine Justiz-Sprecherin bestätigte. Höcke war zu einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro verurteilt worden. Er soll wissentlich in einer Rede eine Parole der Sturmabteilung der NSDAP verwendet haben. Der Thüringer AfD-Chef hat dies bestritten. Der Fall geht nun an den Bundesgerichtshof.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 16.05.2024 15:00 Uhr

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